AGB's

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. Daetz-Service erbringt sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der hier benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Hierzu zählen insbesondere die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Verträge im Rahmen laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Spätestens mit Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung gelten diese AGB im kaufmännischen Verkehr als angenommen.

2. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Entgegenstehende AGB werden dadurch ungültig. Es bedarf hierfür eines entsprechenden Vertrages über die Geltung der entgegenstehenden AGB in Textform. Erklärungen, die durch den Kunden nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber Daetz-Service abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform, da andernfalls die abgegebenen Erklärungen ohne rechtliche Bedeutung sind.

3. Regelungen, die zwischen dem Kunden und Daetz-Service nicht schriftlich formuliert wurden, unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Eine Bestellung und Annahmeerklärung bedarf zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch Daetz-Service. Auftragsrelevante Informationen und Daten müssen Daetz-Service innerhalb einer zumutbaren Frist und in verbindlicher Fassung vorliegen. Daetz-Service ist ferner nicht verpflichtet die zur Verfügung gestellten Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Daetz-Service bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande,

dass Daetz-Service die beauftragten Leistungen erbringt.

§ 3 Leistungserbringung

1. Daetz-Service haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von besonderen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Daetz-Service nicht zu vertreten hat.

2. Daetz-Service garantiert kein Fahrzeugtyp. Wir versuchen natürlich ihn wünschen gerecht zu werden, aber in falle einen Fahrzeugausfalles durch Unfall, Auto defekt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen, werden wir Ihnen das best möglichste Fahrzeug zur Verfügung stellen.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich immer die nach Kundenanfrage im Angebot durch Daetz-Service genannten Preise.

2. Der Kunde ist zur Zahlung der im Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag genannten Vergütung für die Leistung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet.

Es gelten die auf der jeweiligen Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.

3. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. 

4. Wartezeiten werden je nach Auftragsart individuell betrachtet. Bei einer Abholung am Flughafen ist eine Wartezeit von 30 Minuten im Transferpreis kostenfrei inkludiert. Sollte die tatsächliche Flugankunft früher sein als die geplante Ankunft, ist der Kunde verpflichtet auf den Fahrer zu warten. Die Wartezeit läuft ab der vom Flughafenbetreiber angezeigten Landezeit. Bei jeglichen Abholorten, die nicht als Flughafen bezeichnet werden, beträgt die kostenfreie Wartezeit 15 Minuten, bei verfrühten Ankünften trifft gleiches wie bei Flugankünften zu. Nach Ablauf der inkludierten Wartezeit fallen Wartegebühren an und es werden je weitere angefallene 30 Minuten Wartezeit 50 % der Stundenpauschale des City Tarifs der durch den Kunden in Anspruch genommenen Fahrzeugkategorie berechnet.

5. Erscheint der Kunde zur vereinbarten Abholzeit weder am vereinbarten Treffpunkt, noch ist er innerhalb der inkludierten Wartezeiten weder persönlich noch telefonisch zu erreichen und hat auch Daetz-Service nicht schriftlich oder fernmündlich über seine Verspätung informiert, fallen 100% der Transferkosten an und der Auftrag wird als ausgeführt angesehen.

6. Daetz-Service ist berechtigt, vom Kunden Kosten- und Auslagenvorschüsse zu verlangen und dementsprechend eine Anzahlung in Höhe von bis zu 2/3 der Rechnungssumme bis spätestens eine Woche vor Leistungsausführung vom Kunden zu verlangen. Ferner ist Daetz-Service berechtigt, Teilabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu erstellen.

7. Sofern in der Rechnung kein konkretes Zahlungsziel angegeben ist, werden alle Zahlungsbeträge spätestens nach vollständiger Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig.

8. Verzugszinsen werden Kunden, die Unternehmer sind, in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz und Kunden, die Verbraucher sind, in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Daetz-Service ausdrücklich vorbehalten. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.

9. Bei einer Preiserhöhung der Rohstoffkosten von mehr als 10 %, ist es erforderlich, dass Daetz-Service und der Kunde erneut in Verhandlungen treten, um einen neuen Preis für die Leistung-/en zu bestimmen. Können die Vertragsparteien innerhalb einer Frist von 14 Tagen keine Einigung über eine Preisanpassung erzielen, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Stornobedingen und Gebühren

1. Bei Kündigung durch den Kunden, können dem Kunden bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde den vollen vereinbarten Preis zu zahlen.

2. Stornogebühren

a) AirPort Shuttle’s, City Touren oder Sightseeing Touren (innerhalb Münchens):

 - bis 24 h vor Bereitstellung -> 0% des vereinbarten Rechnungsbetrags

  • weniger als 24 h vor Bereitstellung -> 100% des vereinbarten Rechnungsbetrags

b) für Großveranstaltungen, Langstreckenfahrten oder Sightseeing Touren(außerhalb Münchens) oder Mehrtägiger Buchung:

  • bis 7 Tage vor Bereitstellung -> 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages

  • bis 4 Tage vor Bereitstellung -> 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages

  • bis 48h vor Bereitstellung -> 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages

c)  im Voraus bezahlte Fahrten, müssen 7 Tage im Voraus storniert Werdern. Allgemein gilt bei bereits im Voraus bezahlten Fahrten 90% Rückerstattung (100% - Kreditkarten und anderen Gebühren). Wenn die fahrt nicht 7 Tage im Voraus Storniert ist, kann die fahrt nicht erstattet werden.

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform per Mail, SMS oder im Original per Post.

4. Daetz-Service kann vor Beginn der Leistung den Vertrag kündigen, insofern ein unvorhersehbarer Grund vorliegt (z.B. höhere Gewalt) und die Leistung daraus resultierend nicht möglich ist.

5. Bei Ereignissen, die die Ausführung von vorübergehender Dauer verhindern, verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden u. verbotene Nutzung

1. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, der eigenen Sicherheit des Kunden, die Sicherheit des Fahrers und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Den Anweisungen des Chauffeurs ist während der Beförderung stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, insofern der Kunde auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung. Der Vergütungsanspruch von Daetz-Service über die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages bleibt davon unberührt. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug bestehen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

2. Fahrzeuge von Daetz-Service dürfen nicht genutzt werden:

a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art

b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind

c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen

3. Es ist dem Kunden untersagt, den Fahrer zu Straftaten aufzufordern, zu überreden oder zu nötigen.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 8 Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte aus einem Grund der Unmöglichkeit der Leistung eine vertragsmäßige Lieferung nicht möglich sein, so behält sich Daetz-Service die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Sollte das Fahrzeug in einer niedrigeren Preiskategorie liegen, ist der Kunde zur Minderung des Rechnungsbetrages in Höhe der Preisdifferenz berechtigt. Das Recht zur Vertragskündigung ist damit nicht verbunden.

§ 9 Haftung

1. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, Daetz-Service bzw. deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

2. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung oder einem anderen Delikt sind sowohl gegen Daetz-Service, als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von Daetz-Service ist bis höchstens auf den 2-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung entsprechend gesetzlicher Vorgaben beschränkt. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens Daetz-Service müssen schriftlich, innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung des Auftrages Daetz-Service vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die Daetz-Service die Leistung besonders erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Lieferanten auftreten, hat Daetz-Service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Daetz-Service ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können. Der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn und entgangene Gebrauchsvorteile ist ausgeschlossen.

3. Für Schäden, die aufgrund verbotener Nutzung entstanden sind, haftet der Kunde sowie evtl. Begünstigte unbegrenzt, persönlich und gesamtschuldnerisch.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist - soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Betriebssitz von Daetz-Service, München.

§ 11 Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Wohnsitz bzw. seinen Firmensitz im Ausland hat.